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Baubiologie & Umweltchemie

Dr. Dorothea von der Ruhr



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Fasern und Staub

Eine nicht unerhebliche Bedeutung kommt in der Innenraumluft den Fasern und Stäuben zu. Hierzu zählen u.a. Asbest und künstliche Mineralfasern.

Seit 1970 wird Asbest in der BRD als eindeutig krebserzeugender Arbeitsstoff in der MAK – Liste (Maximale Arbeitsplatz Konzentration) ausgewiesen. Seit 1979 wurden schrittweise Anwendungsverbote erlassen.

Es gibt vorwiegend folgende Verwendungszwecke:

  • Brand, Hitze und Schallschutz in Form von Spritzasbest, Platten oder Matten, Putz
  • Nachtspeicherheizungen
  • Fußbodenbeläge im Verbund mit Kunststoffen

Die krebserzeugende Wirkung von Asbest und asbesthaltigen Produkten ist seit langem bekannt. Weniger bekannt ist die Tatsache, daß auch sogenannte künstliche Mineralfasern, sofern sie mit Asbest vergleichbare Fasern freisetzen können, ebenfalls als krebsverdächtig eingestuft sind.

Die MAK- und BAT-Werte Liste 2000 bezeichnet als sogenannte kritische Fasern (WHOFasern) solche, bei denen das Verhältnis Länge : Durchmesser mehr als 3 : 1 beträgt, wobei die Faserlänge mind. 5 µm und der Durchmesser höch­stens 3 µm beträgt. (D < 3 µm, L > 5 µm, L : D > 3)

Erschwerend kommt hinzu, daß auch Fasern, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, sich in der Lunge längsspalten können und dann die kritischen Dimensionen erfüllen. Für anorganische Faserstäube gilt die Einstufung krebsverdächtig Kategorie 3.

Nicht unerwähnt sei auch das Problem der Gesundheitsgefährdung durch freigesetzte Fasern bei Produktion, Verarbeitung und Entsorgung.

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